Kursbestimmungen
Kursbestimmungen
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Schwimmkurses. Mit der Anmeldung werden diese allge-meinen Kursbestimmungen anerkannt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer, bei Minderjäh-rigen deren gesetzlicher Vertreter, zur Zahlung der Kursgebühr.
Teilnehmen kann jedes Kind, welches bei Kursbeginn mindestens 5 Jahre alt ist. Mitzubringen sind Badebeklei-dung, Duschbad ein Handtuch, sowie Schwimmflügel. Alle Hilfsmittel zum Erlernen des Schwimmens erhalten sie von uns. Bitte geben Sie dem Kind KEINE Schwimmbrille mit. Das Kind sollte keine Angst vor Wasser haben.
10 Einheiten à 60 Minuten Schwimmkurs für Ihr Kind.
Bei bestandener Schwimmprüfung das Seepferdchen-Abzeichen sowie einen passenden Aufnäher. Mit den Kindern werden alle nötigen Disziplinen für das Seepferdchen-Abzeichen geübt.
Das Erlangen des Seepferdchens setzt das Bestehen der einzelnen Prüfungsbestandteile voraus. Wie lange ihr Kind zum Erreichen des Abzeichens benötigt ist unterschiedlich. Einen erfolgreichen Abschluss können wir nicht garantieren. Die erfüllten Anforderungen des Seepferdchens bedeuten nicht, dass Ihr Kind schon ein sicherer Schwimmer/in ist!
Im Rahmen von Hilfestellungen während des Unterrichts darf der Kursteilnehmer von Übungsleitern angefasst werden.
Die Kursgebühr ist nach Bestätigung durch das FZB innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Bei Überweisung ist als Verwendungszweck die Kursnummer zwingend anzugeben. Nur ein fristgerechter Eingang berechtigt zur Kursteilnahme.
Gebuchte Kurse können ohne Angabe von Gründen unter Entrichtung von Stornogebühren (Reuegeld) vor Kursblockbeginn storniert werden. Stornierungen können mittels einer Erklärung in Textform, beispielsweise per >>E-Mail oder per Brief an: Freizeitbad Molzberg GmbH, Auf dem Molzberg 6, 57548 Kirchen, jeweils unter Angabe der Buchungsnummer, erklärt werden.
Erfolgt die Stornierung bis zu 20 Tage vor Kursbeginn, beträgt die Stornogebühr 25 % des Kursentgelts (Kursgebühr), bis 10 Tage vor Kursbeginn 50 % des Kursentgelts (Kursgebühr) und bis 2 Tage vor Kurs-beginn 75 % des Kursentgelts (Kursgebühr). Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist das volle Kursentgelt (Kursgebühr) zu entrichten. Die Stornogebühr ist sofort zur Zahlung fällig.
Nimmt das Kind aus nicht vom FZB zu vertretenden Gründen nicht an einem gebuchten Kurs oder an einzelnen Kurseinheiten teil, besteht kein Anspruch auf Nachholung des versäumten Kurses / der versäumten Kurseinheiten oder auf (anteilige) Erstattung des Kursentgelts. Die vorstehenden Regelungen zur Stornierung bleiben unberührt.
Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
Das FZB behält sich vor, einen geplanten Kurs aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei technischen Defekten der Schwimmbadanlage oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (im jeweiligen Kurs vermerkt) vor. In diesem Fall wird das FZB das entrichtete Kursentgelt erstatten. Fällt eine einzelne Kurseinheit aus, beispielsweise aufgrund Erkrankung des Trainers oder wegen technischer Defekte der Schwimmbadanlage, wird das Entgelt für diese Kurseinheit anteilig erstattet. Sollte aus wichtigem Grund eine Teilnahme am gebuchten Kurs nicht möglich sein, ist dies dem FZB rechtzeitig mitzuteilen.
Bei Nichtteilnahme oder Krankheit des Teilnehmenden sind keine Nachholtermine oder anteilige Rückerstattung möglich. Ein Verschieben/Umbuchen des Kurses bei längerer Krankheit ist möglich, erfolgt aber nur unter Absprache mit den kursleitenden Personen oder dem FZB.
Mit der Anmeldung wird bestätig, dass sich das Kind in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken sind vorab mit einem Arzt abzuklären. Etwaige körperliche oder geistige Einschränkungen des Kindes sind dem FZB vor Kursbeginn (obiges Formular) mitzuteilen. Auf Verlangen ist diesbezüglich ein ärztliches Attest einzureichen. Wir behalten uns vor einen Ausschluss des Kurses vorzunehmen, sollten die gesetzlichen Vertreter nicht auf etwaigen gesundheitlichen Einschränkungen vorab hingewiesen haben oder die Einreichung eines ärztlichen Attests, welches zur Kursteilnahme berechtigten Gesundheitszustand bescheinigt, nicht erbringen.
Es gilt die Haus- und Badeordnung der Freizeitbad Molzberg GmbH.
Während der Kurseinheiten muss eine geeignete Begleitperson im Wartebereich des Bades anwesend sein. Diese ist für das Umkleiden des Kindes, vor und nach dem Kurs, verantwortlich und holt es nach Kursende in der Umkleide ab. Die Kinder werden zu jeder Schwimmstunde aus der Sammelumkleide von den Schwimmlehrer/innen abgeholt und dort nach der Schwimmstunde wieder den Eltern übergeben. Bitte lassen Sie vor und nach dem Kurs Ihr Kind im Schwimmbad niemals unbeaufsichtigt.
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.
Eine weitere Nutzung des Bades nach Ende der regulären Kurszeit ist möglich, wenn das Eintrittsgeld der Begleitperson an der Kasse entrichtet wurde.
Freizeitbad Molzberg GmbH